Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Leistungen von GymScale gegenüber Unternehmern. Stand: 22. September 2026
§ 1 Anbieter und Leistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit der Pascal Grcic und Luis Hutter GbR, Talauenstraße 20, 73614 Schorndorf, vertreten durch die Gesellschafter Pascal Grcic und Luis Hutter. Die Gesellschaft tritt unter der Geschäftsbezeichnung GymScale auf (nachfolgend „GymScale").
GymScale unterstützt Sportstudios, insbesondere Kampfsportstudios, dabei, neue Mitglieder zu gewinnen. Dazu gehören vor allem die Analyse der Ausgangslage, Konzeption und Umsetzung von Funnels und Landingpages, Planung, Erstellung und Betreuung von Werbeanzeigen auf Plattformen wie Meta, Google und TikTok sowie die Einrichtung von Abläufen zur Terminbuchung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Angebot und AGB bilden gemeinsam den Vertrag. Bei Widersprüchen geht das Angebot vor.
§ 2 Geltungsbereich
Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt GymScale nicht.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn GymScale ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 3 Vergütung, Drittkosten und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Je nach Angebot vereinbaren die Parteien eine einmalige Vergütung für die Einrichtung, etwa Analyse, Funnel, Landingpage und Kampagnenaufbau, eine laufende monatliche Pauschale für die Betreuung oder eine Kombination aus beidem.
Leistungen, die über das Angebot hinausgehen, rechnet GymScale nach Aufwand zu dem im Angebot genannten Stundensatz ab. Ist dort kein Stundensatz genannt, bietet GymScale den Mehraufwand vorab gesondert an. Zeichnet sich ein solcher Mehraufwand ab, informiert GymScale den Kunden vorher.
Drittkosten sind nicht in der Vergütung enthalten. Dazu gehören insbesondere Werbebudgets bei Meta, Google, TikTok oder anderen Plattformen, Lizenzen für Software und Tools, Hosting bei Dritten, Stockmaterial sowie Honorare Dritter wie Fotografen, Videografen oder Influencer. Werbebudgets zahlt der Kunde direkt an die jeweilige Plattform über ein eigenes Zahlungsmittel.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Laufende Pauschalen sind monatlich im Voraus fällig, erstmals mit Vertragsschluss und danach jeweils zum selben Kalendertag der Folgemonate.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB. Ist der Kunde mehr als 14 Tage in Verzug, darf GymScale nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen zurückhalten, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
GymScale kann laufende Vergütungen mit einer Ankündigung von mindestens drei Monaten anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen.
§ 4 Mitwirkung des Kunden, keine Erfolgsgarantie
Die Zusammenarbeit lebt von der Mitwirkung des Kunden. Der Kunde stellt die nötigen Informationen, Materialien, Freigaben und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit und informiert GymScale über alle Umstände, die sich auf die Leistung auswirken können. Verzögert sich die Leistung, weil die Mitwirkung fehlt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
Anfragen, Probetrainings und Buchungen, die durch die Maßnahmen von GymScale entstehen, bearbeitet und verwertet der Kunde selbst. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, muss GymScale den Kunden nicht auf eingegangene Anfragen hinweisen oder deren Bearbeitung überwachen.
GymScale erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und setzt sich für die gemeinsam vereinbarten Ziele ein. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, etwa eine Anzahl an Anfragen, Probetrainings, Mitgliedern oder einen Umsatz, schuldet GymScale nicht. Ergebnisse aus anderen Kundenprojekten, die GymScale zum Beispiel auf dieser Website zeigt, beschreiben vergangene Projekte und sind keine Zusage für künftige Ergebnisse.
§ 5 Reaktionszeiten
GymScale reagiert auf Anliegen des Kunden innerhalb von fünf Werktagen. Das gilt nicht, wenn GymScale eine Überschreitung nicht zu vertreten hat, etwa bei Krankheit oder höherer Gewalt.
Eine Reaktion bedeutet nicht, dass das Anliegen in dieser Frist umgesetzt ist. Umsetzungszeiten richten sich nach Umfang und Dringlichkeit und werden bei Bedarf abgestimmt.
§ 6 Werbekonten und Plattformen Dritter
Werbeanzeigen laufen über Konten des Kunden bei Plattformen wie Meta, Google oder TikTok. Der Kunde räumt GymScale die dafür nötigen Zugriffs- und Administrationsrechte ein, zum Beispiel für Business Manager, Werbekonten, Pixel, Analytics sowie Buchungs- und Mitgliederverwaltungssysteme.
Der Kunde sorgt dafür, dass das bei der Plattform hinterlegte Zahlungsmittel gedeckt ist. Bleibt eine Zahlung aus, kann die Plattform das Konto einschränken oder sperren.
Plattformen können Anzeigen ablehnen und Konten einschränken oder sperren, auch ohne Angabe von Gründen. GymScale hat darauf keinen Einfluss und haftet für solche Maßnahmen nicht, soweit GymScale sie nicht zu vertreten hat. Die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bleibt geschuldet.
Änderungen in den Konten, die die Arbeit von GymScale betreffen, etwa an laufenden Kampagnen, Budgets oder Pixeln, nimmt der Kunde nur nach Absprache mit GymScale vor. Der Kunde hält die Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien der Plattformen ein, soweit sie ihn betreffen.
§ 7 Zugangsdaten
Der Kunde macht wahre und vollständige Angaben und hält sie aktuell. Zugangsdaten und Passwörter behandelt er vertraulich.
Wo möglich, gewährt der Kunde Zugriff über eigene Benutzerrollen oder Partnerzugänge statt über die Weitergabe seines Passworts und nutzt eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Hat der Kunde den Verdacht, dass Dritte Zugangsdaten missbrauchen, informiert er GymScale unverzüglich.
§ 8 Leistungsstörungen und höhere Gewalt
Kann GymScale Leistungen aus Gründen nicht erbringen, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen und die GymScale nicht zu vertreten hat, etwa höhere Gewalt, Ausfälle oder Störungen bei Plattformen und Dienstleistern, Cyberangriffe, Streiks, behördliche Anordnungen oder Pandemien, ist GymScale für die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit danach von der Leistungspflicht befreit.
Die Parteien informieren sich unverzüglich über solche Störungen. Dauert eine Störung unzumutbar lange, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
GymScale haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GymScale nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat.
Die Verfügbarkeit von Websites, Landingpages, Plattformen und Tools hängt auch vom Internet, von Hosting und von Diensten Dritter ab, auf die GymScale keinen Einfluss hat. Für Ausfälle, die GymScale nicht zu vertreten hat, haftet GymScale nicht.
Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme oder, wo keine Abnahme vorgesehen ist, ab Erbringung der Leistung. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
GymScale erbringt keine Rechtsberatung. Ob Werbeinhalte, Formulare, Einwilligungen und die Nutzung der gewonnenen Kontaktdaten rechtlich zulässig sind, prüft der Kunde in eigener Verantwortung, bei Bedarf mit rechtlicher Beratung.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von GymScale.
§ 10 Freistellung
Der Kunde stellt sicher, dass GymScale die von ihm bereitgestellten Materialien, etwa Logos, Fotos, Videos, Texte, Musik und Daten, für die vereinbarten Zwecke verwenden darf. Das umfasst Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, insbesondere die Einwilligung von Mitgliedern, Trainern und anderen Personen, die auf Fotos oder in Videos zu sehen sind.
Nehmen Dritte oder Behörden GymScale wegen solcher Materialien oder wegen einer unzulässigen Verarbeitung von Daten, die der Kunde bereitgestellt hat, in Anspruch, stellt der Kunde GymScale von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
Der Kunde informiert Interessenten und Mitglieder selbst über die Verarbeitung ihrer Daten, insbesondere nach Art. 13 und 14 DSGVO.
§ 11 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Kunde an den Arbeitsergebnissen, die GymScale für ihn erstellt, etwa Werbeanzeigen, Texte, Landingpages und Funnels, ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Arbeitsergebnisse nur vorläufig nutzen. GymScale kann diese Nutzung widerrufen, solange der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.
Ausgenommen sind wiederverwendbare Bausteine, die GymScale unabhängig vom einzelnen Auftrag entwickelt hat und in mehreren Projekten einsetzt, etwa Vorlagen, Komponenten, Skripte, Automationen und Integrationen. Daran erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für das jeweilige Projekt. Weitergehende Rechte an diesen Bausteinen gehen nicht auf den Kunden über.
Für Materialien Dritter, etwa Stockfotos, Schriften oder Musik, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
§ 12 Subunternehmer
GymScale darf zur Erfüllung des Vertrags Subunternehmer und freie Mitarbeiter einsetzen. Verarbeiten diese personenbezogene Daten des Kunden, sorgt GymScale für die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen.
§ 13 Änderungen dieser AGB
GymScale kann diese AGB für bestehende Verträge ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Gesetze, Rechtsprechung oder Leistungen. GymScale teilt dem Kunden die Änderungen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit.
Die Änderungen gelten erst, wenn der Kunde ihnen zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen AGB weiter, und beide Parteien können den Vertrag zum geplanten Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
§ 14 Arbeitsweise und Geschäftsgeheimnisse
Die Methoden, Abläufe und Werkzeuge, mit denen GymScale arbeitet, etwa die Struktur von Funnels, Kampagnen-Setups, Automationen und technische Integrationen, können Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sein.
Der Kunde behandelt solche Informationen vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, insbesondere nicht an Wettbewerber von GymScale. Diese Pflicht gilt auch nach Ende des Vertrags. Arbeitsergebnisse, an denen der Kunde nach § 11 Rechte erworben hat, darf er weiter nutzen.
§ 15 Abwerbeverbot
Der Kunde wirbt während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate danach keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter von GymScale gezielt und aktiv ab.
§ 16 Selbstständigkeit
GymScale erbringt die Leistungen selbstständig und eigenverantwortlich. GymScale ist nicht in die Betriebsorganisation des Kunden eingebunden und unterliegt bei Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsweise keinen Weisungen des Kunden. Vereinbarungen zum Inhalt der Leistung im Angebot bleiben davon unberührt.
§ 17 Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erfahren, vertraulich, auch nach Ende des Vertrags. Beide verpflichten ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend.
Die Weitergabe an Dienstleister und Plattformen ist erlaubt, soweit sie für die Erfüllung des Vertrags nötig ist.
Soweit GymScale im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, etwa Kontaktdaten von Interessenten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 18 Referenzen
GymScale darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen, etwa auf der eigenen Website, in Präsentationen und in sozialen Medien. Der Kunde kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Konkrete Kennzahlen aus der Zusammenarbeit, etwa Anfragen, Mitgliederzahlen, Umsätze oder Werbebudgets, sowie Fotos, Videos und Zitate des Kunden veröffentlicht GymScale nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden.
§ 19 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Ist dort nichts vereinbart, laufen Verträge über laufende Leistungen auf unbestimmte Zeit. Eine im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit geht vor.
Verträge auf unbestimmte Zeit können beide Parteien mit einer Frist von zwölf Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.
Zahlt der Kunde die Vergütung für ein Jahr im Voraus und nimmt dafür einen Jahresrabatt in Anspruch, verzichten beide Parteien für dieses Jahr auf die ordentliche Kündigung. Der Vertrag kann dann mit einer Frist von zwei Monaten frühestens zum Ende dieses Jahres gekündigt werden. Für andere zeitlich befristete Pauschalen gilt das entsprechend.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform, eine E-Mail genügt.
Werbekonten, Pixel und die darin gespeicherten Daten gehören dem Kunden und bleiben nach Vertragsende bei ihm. Darüber hinaus muss GymScale Daten und Inhalte nach Vertragsende nur im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten speichern.
§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von GymScale in Schorndorf. GymScale darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
§ 21 Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder wird sie unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Der Kunde kann die AGB jederzeit auf dieser Seite abrufen und speichern.